Teststation in Schleswig-Holstein eröffnen

Eröffnen Sie mit unserer Hilfe ein Corona Testzentrum!

Für die Registrierung von Teststellen in Schleswig-Holstein  ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt zuständig. Für den Betrieb eines Testzentrums sind infektions- und arbeitsschutzrechtliche sowie medizinprodukterechtliche Vorschriften des Mi­nis­te­ri­ums für So­zia­les, Ge­sund­heit, Ju­gend, Fa­mi­lie und Se­nio­ren zu beachten.

Anleitung für die Registrierung einer Teststation 

Schritt 1: Lokation finden und Hygienekonzept erstellen 

Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein und der Allgemeinverfügung des Mi­nis­te­ri­ums für So­zia­les, Ge­sund­heit, Ju­gend, Fa­mi­lie und Se­nio­ren wird ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt. Außerdem werden die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche in das Hygienekonzept eingebaut.

Schritt 2: Webseite erstellen 

Eine Webseite hilft deinen Besuchern beim Auffinden deiner Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online ein Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten kannst du deine Website genau so gestalten, wie du es möchtest.

Wenn du lieber möchtest, dass jemand anderes für dich eine Webseite erstellt, dann kannst du den Service von Testzentrum Webdesign nutzen. Das Testzentrum Webdesign erstellt für dein Corona Testzentrum eine Webseite.

Schritt 3: Corona Testsoftware 

Für die Terminverwaltung und der Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Darüber können sich Besucher online ein Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.
 

Schritt 4: Registrierung 

Die Registrierung muss an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gesendet werden.
 

Schritt 5: Abrechnung 

Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) ab. Dafür muss man sich zur Abrechnung für Nicht-KV-Mitglieder bei der KV registrieren.

Bitte beachten Sie nachfolgende Links: 

  1. Mi­nis­te­ri­um für So­zia­les, Ge­sund­heit, Ju­gend, Fa­mi­lie und Se­nio­ren
  2. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

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