Teststation in Niedersachsen eröffnen

Eröffnen Sie mit unserer Hilfe ein Corona Testzentrum!

Für die Registrierung von Teststellen in Niedersachsen ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt zuständig. Für den Betrieb eines Testzentrums sind infektions- und arbeitsschutzrechtliche sowie medizinprodukterechtliche Vorschriften des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales und Gesundheit zu beachten. 

Anleitung für die Registrierung einer Teststation 

Schritt 1: Lokation finden und Hygienekonzept erstellen 

Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, des Landes Niedersachsen und der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales und Gesundheit wird ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt. Außerdem werden die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche in das Hygienekonzept eingebaut.

Schritt 2: Webseite erstellen 

Eine Webseite hilft deinen Besuchern beim Auffinden deiner Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online ein Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten kannst du deine Website genau so gestalten, wie du es möchtest.

Wenn du lieber möchtest, dass jemand anderes für dich eine Webseite erstellt, dann kannst du den Service von Testzentrum Webdesign nutzen. Das Testzentrum Webdesign erstellt für dein Corona Testzentrum eine Webseite.

Schritt 3: Corona Testsoftware 

Für die Terminverwaltung und der Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Darüber können sich Besucher online ein Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.
 

Schritt 4: Registrierung 

Die Registrierung muss an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gesendet werden.
 

Schritt 5: Abrechnung 

Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) ab. Dafür muss man sich zur Abrechnung für Nicht-KV-Mitglieder bei der KV registrieren.

Bitte beachten Sie nachfolgende Links: 

  1. Niedersächsische Ministerium für Soziales und Gesundheit
  2. Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN)

Rundum-Sorglos-Paket 

Wir betreiben seit einiger Zeit mehrere eigene Corona-Schnelltestzentren und bringen daher wertvolle Erfahrung mit. Nutzen Sie unser Rundum-Sorglos-Paket für Ihr eigenes Corona-Schnelltestzentrum! 

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