Teststation in Berlin eröffnen

Eröffnen Sie mit unserer Hilfe ein Corona Testzentrum!

Für die Registrierung von Test-to-Go Stationen in Berlin ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zuständig. Drittanbieter, die zertifizierte Test-to-Go Station werden wollen, können sich mit einem entsprechenden Hygienekonzept und Qualitätsstandards registrieren lassen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung prüft nach einheitlichen Kriterien und kann daraufhin die Anerkennung als Test-to-Go Station aussprechen.

Anleitung für die Registrierung einer Teststation

Schritt 1: Lokation finden und Hygienekonzept erstellen

Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, des Landes Berlin und des Hygienekonzepts für Test-to-Go-Stellen in Berlin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt. Außerdem werden die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche in das Hygienekonzept eingebaut.

Schritt 2: Webseite erstellen

Eine Webseite hilft deinen Besuchern beim Auffinden deiner Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online ein Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten kannst du deine Website genau so gestalten, wie du es möchtest.

Wenn du lieber möchtest, dass jemand anderes für dich eine Webseite erstellt, dann kannst du den Service von Testzentrum Webdesign nutzen. Das Testzentrum Webdesign erstellt für dein Corona Testzentrum eine Webseite.

Schritt 3: Corona Testsoftware

Für die Terminverwaltung und der Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Über das Buchungssystem können sich Besucher online ein Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.

Schritt 4: Registrierung

Die Registrierung muss an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gesendet werden.

Schritt 5: Abrechnung
Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVBerlin) ab. Dafür muss man sich zur Abrechnung für Nicht-KV-Mitglieder bei der KV registrieren.

Bitte beachten Sie nachfolgende Links:

  1. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
  2. Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KVBerlin)

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