Teststation in Baden-Württemberg eröffnen

Eröffnen Sie mit unserer Hilfe ein Corona Testzentrum!

Für die Registrierung von Teststellen in Baden-Württemberg ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt und die jeweilige Ortspolizeibehörde zuständig. Für den Betrieb eines Testzentrums sind infektions- und arbeitsschutzrechtliche sowie medizinprodukterechtliche Vorschriften des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zu beachten.

Anleitung für die Registrierung einer Teststation

Schritt 1: Lokation finden und Hygienekonzept erstellen

Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg wird ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt. Außerdem werden die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche in das Hygienekonzept eingebaut.

Schritt 2: Webseite erstellen

Eine Webseite hilft deinen Besuchern beim Auffinden deiner Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online ein Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten kannst du deine Website genau so gestalten, wie du es möchtest.

Wenn du lieber möchtest, dass jemand anderes für dich eine Webseite erstellt, dann kannst du den Service von Testzentrum Webdesign nutzen. Das Testzentrum Webdesign erstellt für dein Corona Testzentrum eine Webseite.

Schritt 3: Corona Testsoftware

Für die Terminverwaltung und der Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Über das Buchungssystem können sich Besucher online ein Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.

Schritt 4: Registrierung

Die Registrierung muss an das örtlich zuständige Gesundheitsamt und die jeweilige Ortspolizeibehörde gesendet werden.

Schritt 5: Abrechnung
Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ab. Dafür muss man sich zur Abrechnung für Nicht-KV-Mitglieder bei der KV registrieren.

Bitte beachten Sie nachfolgende Links:

  1. Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
  2. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)

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